ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ZUTRTITT
Aufgrund der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beträgt das Mindestalter für Besucher der Veranstaltung 18 Jahre. Zutritt an Personen unter 18 Jahren wird auch mit dem sogenannten „Muttizettel“ nicht gestattet. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes kann nur mit einem für diese Veranstaltung gültigen Ticket erfolgen.
GRUNDREGELN
Folgende Dinge haben auf unserem Veranstaltungsgelände nichts verloren:
Glasbehälter, insbesondere Flaschen, Dosen, sperrige und pyrotechnische Gegenstände, wie z.B. Fackeln, Wunderkerzen, Knallkörper oder Raketen, Waffen, wie z.B. Schlagringe oder feststehende Messer sowie andere gefährliche Gegenstände.
Die Veranstaltung ist für Tiere ungeeignet, weshalb diese keinen Zutritt haben. Politische oder ähnliche Kennzeichen sind nicht erlaubt. Rassismus, Homophobie oder andere Formen der Diskriminierung werden auf der Veranstaltung nicht geduldet.
Es findet eine Einlasskontrolle statt. Der Ordnungsdienst darf Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse und deren Inhalt überprüfen und bei gegebenem Anlass eine Leibesvisitation vornehmen. Werden dabei vorgenannte Gegenstände festgestellt sind diese abzugeben, anderenfalls wird der Einlass verweigert.
Das Betreten des Bühnenbereiches, das Besteigen von Absperrungen, das Klettern auf Aufbauten und ähnliches Verhalten ist untersagt. Ebenfalls untersagt sind Stage Diven und Crowdsurfen.
Auf dem kompletten Festivalgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters. Dies kann auch durch vom Veranstalter beauftragte Dritte ausgeübt und eingefordert werden.
VERSTOSS
Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die AGB ist STÖRfaktor Events GbR berechtigt, den Besucher von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises sowie eine Bedienung von Schadensersatzansprüchen kann in diesen Fällen nicht geleistet werden.
GESUNDHEITSGEFAHREN
Die Lautstärke bei der Veranstaltung kann zu Hör- und Gesundheitsschäden führen. Der Schutz hiergegen liegt allein in der Verantwortung des Besuchers. Wir empfehlen, während des Aufenthalts in der Nähe der Bühne Ohrschützer zu tragen. Das Hören der Musik auf der Veranstaltung ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für auftretende Hör- und Gesundheitsschäden.
HAFTUNG
STÖRfaktor Events GbR haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.
STÖRfaktor Events GbR haftet für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von Kardinalpflichten durch STÖRfaktor Events GbR oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftung ist jedoch auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.
TON-, FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Für den privaten Gebrauch ist das Fotografieren und Filmen grundsätzlich gestattet. Gewerbliche Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von STÖRfaktor Events GbR erlaubt.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes werden sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an Ton-, Foto- und Videomaterial, welches vom Veranstalter oder seinen Dienstleistern auf der Veranstaltung erstellt wird, an diesen abgetreten.
VERLEGUNG ODER AUSFALL
Sollte die Veranstaltung verlegt werden oder ausfallen, wird dies auf der Homepage von STÖRfaktor Events GbR unverzüglich mitgeteilt, weshalb wir bitten, diese regelmäßig zu überprüfen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von Unwetter, sonstiger Naturkatastrophen, Brand, behördlicher Verfügung, Unglücksfalles, Unruhen oder terroristischer Akte oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen vorzeitig abgebrochen werden, wird der Eintrittspreis nicht erstattet. Hierunter fällt auch der Ausfall aufgrund politischer Restriktionen zur Eindämmung des sogenannten Coronavirus.
Sollte die Veranstaltung verlegt werden, gelten die verkauften Karten automatisch für den neuen Termin. Programmänderungen führen nicht zu Schadensersatzansprüchen der Veranstaltungsbesucher.
ANREISE UND PARKEN
Die Anreise zur Veranstaltung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Soweit möglich sollten öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Auf dem Veranstaltungsgelände besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge abzustellen. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Parkplatz des Angelsees Rosenweiher.
Nach dem Ende der Veranstaltung sind die Plätze möglichst bald, spätestens aber am folgenden Montag bis 12 Uhr vollständig geräumt zu verlassen. Für Abfälle und Müll gilt das Entsorgungskonzept der Veranstaltung.
RECHTSWAHL
Es gilt deutsches Recht.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Wenn einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden, bleiben die übrigen Klauseln dennoch gesetzlich wirksam.